Gerhard Ruby

Gerhard Ruby

Fachanwalt für Erbrecht 

»Nirgendwo wird so viel gelogen wie im Erbrecht«


Herr Ruby, wenn ich mitbekomme, dass meine Eltern meiner Schwester die Ferienimmobilie auf Mallorca schenken, muss ich tatenlos zusehen? 

Ja. Denn solange sie leben, können Mutter oder Vater mit ihrem Geld, ihren Häusern, ihrem Schmuck tun, was immer sie wollen. Sie können es verschenken, der Wohlfahrt spenden, einem anderen Geschwister überschreiben. Dagegen kann kein Anwalt der Welt etwas tun. Die Pflichtteilsansprüche der Kinder greifen erst mit dem Tod der Eltern. Liegt die Schenkung allerdings weniger als zehn Jahre zurück, dann können Sie im Erbfall einen Teil zurückfordern. Sie sind innerhalb eines gewissen Rahmens über den Pflichtteil geschützt. Ob und wie weit Sie den dann durchsetzen können, ist noch mal eine andere Sache. Nirgendwo wird so viel gelogen wie im Erbrecht. Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Schwester ist also inzwischen Besitzerin der tollen Villa. In dem Fall kommen Sie ja gar nicht mehr ins Haus rein, wenn Ihre Schwester es nicht gestattet. In der Sekunde, in der Ihre Eltern sterben, macht es batsch, und die Tür ist für Sie zu. Sie bekommen kaum noch Informationen. Was für Wertgegenstände sind noch in der Villa? Gibt es weiteres Vermögen? Ihre Schwester muss Ihnen keine Belege vorlegen, sie muss nur wahrheitsgemäß Auskunft erteilen, was alles da ist – aber da fällt schon mal das eine oder andere unter den Tisch. .

 

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Zur Person

Gerhard Ruby (Jg. 1960) ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachbuchautor. Mit seiner Kanzlei ist er in Konstanz und weiteren Standorten in Baden-Württemberg tätig. 1998 hat er die „Erbrechtstage“ in Deutschland eingeführt, Veranstaltungen, die über Erbrecht ohne Juristendeutsch informieren. Er ist u.a. Leiter der Erbrechtsakademie im Deutschen Forum für Erbrecht und in der Fortbildung von Anwälten, Richtern und Notaren tätig, ruby-erbrecht.com



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