Fachanwalt für Erbrecht
»Das Problem sind Testamente, die verschwinden«
Herr Bittler, wie ist das eigentlich: Nichten, Neffen, weit entfernte Verwandte – werden sie informiert, dass sie geerbt haben und Teil der Erbengemeinschaft sind?
Wenn es ein Testament gibt, in dem Erben und Erbinnen mit Adressen aufgeführt sind und das Dokument Nachlassgericht hinterlegt ist, dann informiert das Nachlassgericht nach dem Tod des Erblassers alle Erben. Ansonsten gibt keine Instanz, die mögliche Erben in dem Fall automatisch informiert. Aber: Solange die Erben nicht wissen, dass der Erblasser verstorben ist, bleiben ihre Ansprüche über Jahrzehnte bestehen. Anders sieht es aus, wenn Erben oder Erbinnen vom Tod des Erblassers Kenntnis haben und nichts tun. Dann verjährt ihr Anspruch nach drei Jahren. Meiner Ansicht nach liegt das Problem woanders: Testamente, die verschwinden. Denn es ist ja so: Da hat jemand ganz ordentlich seinen letzten Willen formuliert und sein Testament im Schreibtisch deponiert. Wenn nun zum Beispiel eine Stiftung, ein gemeinnütziger Verein oder ein Lieblingsneffe bedacht werden sollen, aber die direkten Angehörigen es sind, die die Schreibtischschublade nach dem Tod des Erblassers öffnen, was denken Sie, wie viele Testamente da wohl kurzerhand vernichtet werden? Nachweisen lässt sich das fast nicht.
Das ganze Interview mit Jan Bittler finden Sie in unserem Buch:
Zur Person
Jan Bittler (Jg. 1966) ist Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg. Er vertritt Mandanten in Erb- und Pflichtteilstreitigkeiten und unterstützt bei der rechtlichen und steuerrechtlichen Planung der Vermögensnachfolge und der persönlichen Vorsorge einschließlich Stiftungsfragen. Er ist zudem Fachautor. In seiner Funktion als Vorstand der Deutschen Interessengemeinschaft für Erb- und Vorsorgerecht e.V. berät er zudem gemeinnützige und kirchliche Organisationen, erbrechtheidelberg.de
Bücher: