Rechtsanwalt und Vorsitzender der Stiftung Erbschleicherei
»Anschleichen, dann Abschotten und am Schluss Abzocken«
Herr Professor Thieler, was genau ist Erbschleicherei? Wenn ich einem älteren Menschen helfe und er mich dafür in seinem Testament bedenkt, ist das doch zunächst mal nichts Schlechtes, oder?
Natürlich ist nicht jeder Mensch, der sich um einen anderen Menschen kümmert, ein Erbschleicher. Wahrlich nicht. Es gibt sicher viele tolle Leute, die zu Recht ein Teil des Geldes bekommen. Man muss da schon eine Grenze ziehen. Für mich beginnt Erbschleicherei, wenn eine klare Absicht und Hinterlist dahintersteckt, etwa wenn der alte Mensch bewusst von seiner Familie isoliert wird. Wenn er manipuliert wird, wenn versucht wird, ihn abhängig zu machen. Ich spreche bei Erbschleicherei immer von den drei A. Also erst Anschleichen, dann Abschotten und am Schluss Abzocken. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Da treten plötzlich Angehörige auf den Plan, die sich Jahrzehnte nicht gerührt haben, schwarze Witwen, die die Todesanzeigen in der Tageszeitung studieren und sich noch auf dem Friedhof an den Witwer heranmachen. Man findet Erbschleicher in allen Berufsgruppen, Pflegende, aber auch Anwälte, Steuerberater und Ärztinnen sind dabei. Und es sind Männer wie Frauen. Manche Erbschleicher schalten Annoncen, in denen sie mehr oder weniger unverblümt nach Opfern suchen. Da steht dann zum Beispiel: „Attraktive 40-Jährige sucht älteren, solventen Herrn für gemeinsame Unternehmungen.“.
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Zur Person
Volker Thieler ist Rechtsanwalt in München und befasst sich seit vielen Jahren mit den Rechtsproblemen älterer Menschen, insbesondere mit dem Betreuungsrecht und den sich durch Missbrauch der Vorsorgevollmacht ergebenden Erbschleicherfällen. Sein Wissen vermittelt er Betroffenen u.a. auf YouTube, erbschleicher.net
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